heißt fachkompetente und befristete Hilfe nach § 30, SGB VIII für das Kind oder Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unter Beibehaltung familiärer Strukturen
Der Focus der Hilfeleistungen ist die intensive persönliche Beziehung zwischen dem Kind oder Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand. Vertrauen, Akzeptanz und Freiwilligkeit sind hierfür notwendige Voraussetzungen.
Die Erziehungsbeistandschaft ist Einzelfallarbeit und kann nur mittels der Bereitschaft des Kindes, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und seiner Sorgeberechtigten erfolgreich umgesetzt werden. Dazu gehören eine aktive Mitarbeit, die zuverlässige Einhaltung getroffener Absprachen und die Wahrnehmung vereinbarter Termine.