Die Integrierte Familienhilfe (§§ 16, 27 und 41 SGB VIII) ist eine
flexible Hilfe zur Erziehung in der Betreuung für Familien in
schwierigen Lebenssituationen in einer besonderen Wohngemeinschaft.
Diese Hilfeform verbindet Hilfen für die gesamte Familie mit ambulanten
Leistungen.
Jungen Volljährigen/Familien soll Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen
Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der
individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Die Praxis unserer Arbeit in den unterschiedlichen Feldern erzieherischer Hilfen zeigt, dass die vielfältigen Probleme von Eltern und Kinder nur gemeinsam gelöst werden können.
Die Dauer des Aufenthaltes in der IFH richtet sich nach den
Zielstellungen der Hilfe, in der Regel sind es 3 Monate. Bereits vor dem
geplanten Einzug kennen wir die Familien und gemeinsam schaffen wir die
Voraussetzung für die Entwicklung einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit.
Eltern bleiben während ihres Aufenthaltes in der Verantwortung für ihre Kinder. Alle Lebensbezüge der Familie, Wohnung, KITA, Schule, soziale Kontakte sollen erhalten bleiben.
Das Angebot ist konzipiert für Familien mit Kindern aller Altersgruppen, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, alleinerziehende Mütter und Väter, überforderte Eltern Eltern in Lebens- und Erziehungskrisen, Eltern, deren Kinder nach einer Fremdunterbringung in ihre Familie zurückkehren.
Die Hilfe ist zeitlich befristet und zielt darauf ab, dass Eltern und Kinder zukünftig eigenständig und unabhängig von professionellen Hilfen zusammenleben können.