Wie arbeiten wir mit Eltern und Familien zusammen?
Wir stärken Eltern und Familien in ihrem Anliegen, langfristig ohne sozialarbeiterische Hilfen zu leben. Die Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Kinder ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit und umfasst Einbeziehung der Eltern in den Prozess der Hilfe. Die Eltern bringen ihre Ressourcen in die Gestaltung des Alltages ein (z.B. Hausaufgabenbetreuung ihrer Kinder, Kochen, Backen, Reparaturarbeiten) Die Gestaltung von Eltern- und Familienaktivitäten, z.B. Elternfrühstück, Elternnachmittage und -wochenenden, Wanderungen unterstützen diese Prozesse.
Wer darf in die „Integrierte Familienhilfe“ einziehen?
In der Regel ziehen Minderjährige mit ihren Müttern und/oder Vätern in unsere IFH ein, die eine vorübergehende Notlage erfahren haben (Rückführung, Trennung, Verlust der Wohnung, etc.), damit in solch einen Fall der Kindeswohlgefährdung die gesetzesnotwendige Herausnahme der Kinder vermieden werden kann. Sollten andere Personen, z. B. Lebensgefährten mit einziehen, so bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung mit uns und dem Jugendamt.
An wenn muss ich mich wenden, wenn ich das Angebot der „Integrierten Familienhilfe“ nutzen möchte?
Bitte wenden sie sich an ihr örtliches Jugendamt oder eine Beratungsstelle. Ein schriftlicher Antrag auf Hilfen zur Erziehung ist erforderlich. Das Jugendamt prüft den Hilfebedarf, bewilligt und finanziert möglicherweise diese Hilfe, weitere Absprachen werden dann mit Ihnen getroffen.
Muss ich meine Wohnung aufgeben, wenn ich in die „Integrierte Familienhilfe“ einziehe?
Nein, der Wohnraum wird weiter von der Ihnen bzw. von der zuständigen Agentur für Arbeit finanziert. Eine Miete wird in der Integrierten Familienhilfe nicht berechnet.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der „Integrierten Familienhilfe“?
Gesetzliche Grundlage ist das VIII. Sozialgesetzbuch: §§ 16, 27ff, 41 – Hilfen zur Erziehung.
Was muss ich mitbringen, wenn ich einziehe?
Die Wohnungen der IFH sind altersentsprechend möbliert und haushaltstechnisch einzugsfertig. Sie können alle ihre Dinge des persönlichen Bedarfes – nach Absprache auch Inventar – mitbringen.
Bei Bedarf können Ihnen Bettwäsche und Handtücher bzw. notwendige Dinge bei Einzug gestellt werden.
Wer sorgt für die Verpflegung?
Jede Familie ist für die Versorgung mit Lebensmitteln (finanziell) selbst verantwortlich. Sie kaufen entsprechend Ihres Bedarfes ein. Sie können kochen und backen.
Was ist mit der Kinderbetreuung?
Gibt es die Möglichkeit, mir mein Geld einteilen zu lassen?
Auf Wunsch können Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.